ᐅ Abtretungserklärung: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (2025)

Inhaltsverzeichnis

  • Kurzzusammenfassung
  • Abtretung - Rechtsgrundlage
  • Abtretungserklärung - Voraussetzungen
  • Beispiel - Abtretungserklärung nach § 362 BGB
  • Abtretungerklärung Muster / Vorlage
  • Headline: FAQ - Abtretung
  • 1. Was ist eine Abtretung?
  • 2. Wann kommt eine Abtretung in Betracht?
  • 3. Wie erfolgt die Abtretung?
  • 4. Welche Rechte hat der Zessionar?
  • 5. Welche Pflichten hat der Zessionar?
  • 6. Was ist eine Globalzession?
  • 7. Kann die Abtretung auch anfechtbar sein?
  • 8. Wie unterscheidet sich die Abtretung von der Abtretungserklärung?
  • 9. Was ist der Unterschied zwischen Abtretung und Verpfändung?
  • 10. Welche Folgen hat eine Abtretung für den Schuldner?
  • 11. Wie können sich Schuldner vor Doppelzahlungen schützen?

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Abtretungserklärung nach einem Unfall (© Thaut images/ Fotolia.com)

Im deutschen Zivilrecht bedeutet „Abtretung“ die vertragliche Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen neuen Gläubiger. Der ursprüngliche Gläubiger wird hierbei als „Zedent“ oder bei mehreren Gläubigern „Zedenten“ bezeichnet, der neue als „Zessionar“.

Kurzzusammenfassung

Die Abtretung ist die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 398 BGB. Eine Abtretung kann grundsätzlich formfrei erfolgen. In einigen Fällen bedarf es jedoch der Schriftform und muss von beiden Seiten unterschrieben werden. In der Abtretungserklärung müssen Namen und Anschrift aller Beteiligten, die genaue Forderung und der Hinweis auf die Anwendung des § 362 oder 398 BGB genannt werden.

Die Unterscheidung zwischen § 362 und § 398 BGB ist notwendig, um zu bestimmen, ob die Abtretung an Erfüllungsstatt oder als Übertragung der Forderung erfolgt. Ein Beispiel für eine Abtretung nach § 362 BGB ist die Bezahlung einer Autoreparatur durch die Abtretung der Forderung des Kfz-Halters gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers an die Werkstatt. Eine übliche Formulierung für eine Abtretungserklärung wird weiter unten genannt. Es wird empfohlen, bei umfangreicheren Erklärungen einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt zu kontaktieren.

Abtretung - Rechtsgrundlage

Eine rechtliche Grundlage für die Abtretung findet sich in § 398 BGB:

„Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.“

Bei einer Abtretung ändert sich lediglich der Gläubiger; der Schuldner sowie der Inhalt der Forderung bleiben bestehen, demzufolge ist eine Abtretung nicht als eine Schuldübernahme anzusehen.

Die Abtretung ist nicht als ein dingliches Rechtsgeschäft anzusehen, da sie nur einen Anspruch aus einem Schuldverhältnis und kein Recht an einer Sache betrifft.

Abtretungserklärung - Voraussetzungen

Abtretungserklärungserklärungen sind in vielen verschiedenen Bereichen möglich, wenn es darum geht, dass ein Gläubiger Forderungen von einem Schuldner auf einen anderen Gläubiger überträgt. Sie bedürfen immer der Schriftform und müssen von beiden Seiten unterschrieben werden.

Ansonsten unterliegen sie keinen besonderen Formvorschriften, wohl aber inhaltlichen Mindestanforderungen:

  • Namen und Anschrift aller Beteiligten;
  • Nennung der genauen Forderung;
  • Hinweis, ob die Abtretungserklärung gemäß § 362 BGB oder 398 BGB erfolgt.

Die Unterscheidung zwischen den §§ 362 und 398 BGB ist insofern notwendig, als dass die Abtretung gemäß § 362 BGB an Erfüllungsstatt angesehen wird. Dies ist in jenen Fällen sinnvoll, in denen die Erfüllung der betreffenden Forderung sicher ist, aber noch nicht vollzogen wurde.

Forderungen hingegen, welche zwar wahrscheinlich, aber nicht sicher sind, werden üblicherweise nach dem § 398 BGB abgetreten.

Beispiel - Abtretungserklärung nach § 362 BGB

Bei einer Autoreparatur nach einem nicht verschuldeten Unfall kann der Kfz-Halter die Forderung, die er gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hat, als Bezahlung an die Werkstatt abtreten. Diese wendet sich nun selbst an die Versicherung. Würde der Kfz-Halter die Abtretungserklärung gemäß § 398 BGB erstellen, so müsste er zunächst selbst die Werkstattrechnung bezahlen und sich im Nachhinein das Geld von der Versicherung wiederholen.

Abtretungerklärung Muster / Vorlage

Üblicherweise wird folgende Formulierung für eine Abtretungserklärung verwendet:

„Hiermit trete ich… (Name, Adresse) meine Forderung gegen… (Name, Anschrift) aus …(exakter Grund für die Abtretung) an… (Name, Anschrift) ab. Diese Abtretung passiert gemäß … (§ 362 BGB oder § 398 BGB).“

Sollte die Abtretung gemäß § 362 Bürgerliches Gesetzbuch erfolgen, ist es empfehlenswert, hinzuzufügen, dass dadurch die Ansprüche des Gläubigers gegenüber dem Schuldner erloschen sind.

Auch eine Restschuldbefreiung ist häufig Gegenstand einer Erklärung. Wenn jedoch umfangreichere Erklärungen vereinbart werden sollen ist ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt zu kontaktieren.

Headline: FAQ - Abtretung

1. Was ist eine Abtretung?

Die Abtretung bezeichnet die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen. Der Gläubiger, der die Forderung abtritt, wird als Zedent bezeichnet, derjenige, der die Forderung übernimmt, als Zessionar. Die Abtretung kann sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich erfolgen.

2. Wann kommt eine Abtretung in Betracht?

Eine Abtretung kann dann in Betracht kommen, wenn der Gläubiger seine Forderung nicht mehr selbst durchsetzen möchte oder kann. Gründe hierfür können beispielsweise eine drohende Insolvenz des Gläubigers oder die Veräußerung der Forderung sein. Aber auch im Rahmen von Finanzierungen oder beim Factoring wird häufig eine Abtretung von Forderungen vorgenommen.

3. Wie erfolgt die Abtretung?

Die Abtretung muss schriftlich vereinbart werden. Dabei muss die Forderung hinreichend bestimmt bezeichnet werden, damit sie eindeutig identifizierbar ist. Die Abtretung kann auch formlos erfolgen, allerdings kann dann im Falle von Streitigkeiten die Beweislast schwieriger sein. Wenn die Forderung bereits tituliert ist, muss die Abtretung dem Schuldner gegenüber zusätzlich vollstreckungsfähig erklärt werden.

4. Welche Rechte hat der Zessionar?

Der Zessionar hat grundsätzlich dieselben Rechte wie der ursprüngliche Gläubiger. Er kann die Forderung gegen den Schuldner geltend machen und bei Zahlungsverzug auch die üblichen Mahn- und Inkassomaßnahmen ergreifen. Der Schuldner ist zur Leistung an den Zessionar verpflichtet, sobald er von der Abtretung Kenntnis erlangt hat.

5. Welche Pflichten hat der Zessionar?

Der Zessionar wird schon im eigenen Interesse versuchen, die Forderung gerichtlich und außergerichtlich durchzusetzen. Wenn er die Forderung nicht selbst geltend macht, kann er sich ggf. schadensersatzpflichtig machen. Zudem ist er verpflichtet, dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen, damit dieser seine Leistungspflicht erfüllen kann.

6. Was ist eine Globalzession?

Bei der Globalzession werden nicht nur einzelne Forderungen, sondern sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Gläubigers auf den Zessionar übertragen. Die Globalzession ist vor allem im Rahmen von Sicherungsvereinbarungen verbreitet, beispielsweise bei der Besicherung von Krediten oder Lieferantenkrediten.

7. Kann die Abtretung auch anfechtbar sein?

Ja, die Abtretung kann unter Umständen anfechtbar sein. So kann eine Abtretung beispielsweise angefochten werden, wenn sie zu einer Benachteiligung anderer Gläubiger führt und somit gegen das Insolvenzrecht verstößt. Auch wenn die Abtretung aufgrund von Täuschung, Drohung oder Irrtum erfolgt ist, kann sie angefochten werden. Der Anfechtungsanspruch kann sowohl vom Schuldner als auch von anderen Gläubigern geltend gemacht werden.

8. Wie unterscheidet sich die Abtretung von der Abtretungserklärung?

Die Abtretung ist die tatsächliche Übertragung einer Forderung auf einen anderen Gläubiger. Die Abtretungserklärung hingegen ist lediglich eine Erklärung des Gläubigers, dass er die Forderung abtreten möchte. Sie ist noch nicht die tatsächliche Übertragung der Forderung, sondern dient lediglich der Vorbereitung der Abtretung.

9. Was ist der Unterschied zwischen Abtretung und Verpfändung?

Bei der Abtretung wird die Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen übertragen. Bei der Verpfändung hingegen wird die Forderung als Sicherheit für eine Schuld verwendet. Der Gläubiger behält die Forderung, aber der Schuldner wird verpflichtet, im Falle der Nichterfüllung der Schuld die Forderung an den Gläubiger zu übertragen. Der Gläubiger kann die Forderung also nur im Falle einer Pfändung durchsetzen, nicht jedoch durch eine Abtretung auf einen anderen Gläubiger übertragen.

10. Welche Folgen hat eine Abtretung für den Schuldner?

Für den Schuldner ändert sich in der Regel wenig. Er bleibt zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Zessionar verpflichtet, sobald er von der Abtretung Kenntnis erlangt hat. Es kann jedoch dazu kommen, dass der Schuldner mehrere Gläubiger hat, an die er seine Schulden zu zahlen hat. In diesem Fall kann es für ihn schwieriger werden, den Überblick zu behalten und die richtigen Zahlungen an die richtigen Gläubiger zu leisten.

11. Wie können sich Schuldner vor Doppelzahlungen schützen?

Schuldner sollten sich immer die Abtretungserklärung oder Abtretungsvereinbarung zeigen lassen, um sicherzustellen, dass die Abtretung tatsächlich wirksam erfolgt ist. Zudem können Schuldner sich durch eine schriftliche Bestätigung des ursprünglichen Gläubigers versichern lassen, dass eine Abtretung an den Zessionar erfolgt ist. Bei Unsicherheiten oder Unklarheiten sollte ein Anwalt hinzugezogen werden.


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